Regelwerk – Bierkastenrennen
I. Die Grundrechte
Artikel 1 [Teilnahme]
Alle Teilnehmer des BKR müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Ohne Vorlage des Personalausweises, Führerscheins oder Reisepasses erfolgt keine Zulassung zum Rennen!
Die Personen sollten sich auch in der Lage fühlen, diese menschlichen Strapazen auf sich zu nehmen.
Pro Team sind vier Teilnehmer zugelassen, die im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten sein müssen (zumindest vor dem Rennen/ Start).
Der Teilnahme geht eine ordnungsgemäß durchgeführte Anmeldung (incl. Entrichtung des Startgeldes) voraus.
Artikel 2 [Sportgerät]
Der Apoldaer Bierkasten wird vom Veranstalter gestellt und den teilnehmenden Teams kurz vor Startbeginn ausgehändigt.
Es gibt folgende drei Leistungsklassen:
Königsklasse (10 Liter)
Standardklasse (6,60 Liter)
Über 50 Klasse (5,50 Liter ) – ALLE Teilnehmer MÜSSEN genau/über 50 Jahre alt sein
Ladyklasse (5,50 Liter Radler) – ALLE Teilnehmerinnen MÜSSEN weiblichen Geschlechts sein
Auf Sonderwünsche, die das Sportgerät betreffen, kann nicht eingegangen werden.
Artikel 3 [Kostenverteilung und Finanzausgleich]
Der Unkostenbeitrag beträgt, unabhängig von der Leistungsklasse, 10,-€/ Person. Für alle Teams die den Gesamtbetrag (40 Euro) rechtzeitig vorab überwiesen haben (Vereinskonto Hohlstedter Heimatverein) steht jedem Teammitglied ein Gutschein für eine kostenlose Bratwurst zu.
Artikel 4 [Kollektives Sicherheitssystem]
Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Die Anzahl der Mannschaften wird vom Veranstalter (Hohlstedter Heimatverein „Allemannia“ e.V. ) begrenzt.
Es ist dem Veranstalter vorbehalten, Personen/ Teams von der Teilnahme auszuschließen.
Bei Ausschluss durch den Veranstalter besteht kein Recht auf Rückerstattung des Unkostenbeitrags.
II. Ahndungen
Artikel 5 [Strafen und Unzulässigkeiten]
Wer etwas ausschüttet wird disqualifiziert. Dies gilt auch fürs Resteausschütten (Schaum).
Verhalten, das zu mehrmaligen Ermahnungen führt, wird vom Streckenpersonal registriert und kann ebenfalls zum Ausschluss vom Renngeschehen beitragen.
Die „High Speed In Out“- Technik (die orale Entledigung von Lebensmitteln vermischt mit Magensäure) ist zwar legitim, bei übermäßigem Praktizieren wird aber die Rennleitung sauer und es muss mit drastischen Maßnahmen gerechnet werden.
Während des Rennens dürfen sich maximal zwei Flaschen außerhalb des Kastens befinden. Sofern das Team eine kurze Verschnaufpause von den Rennstrapazen einlegt (alle Personen des Teams stehen an Ort und Stelle) darf auch jeder eine Flasche der leckeren Hopfenkaltschale genießen.
Bei Rennausschluss wird der Unkostenbeitrag nicht zurückerstattet.
Artikel 6 [Kommunikationswesen und Hoheitsrecht]
Es werden keine Streitigkeiten sowie jegliches aggressives Verhalten vor, während und nach dem Rennen geduldet.
Im Fall von Meinungsverschiedenheiten zählt das Wort des Streckenpersonals als letzte Instanz.
Artikel 7 [Betäubungsmittel]
Doping jeglicher Art ist verboten.
III. Rennverlauf
Artikel 8 [Verkehrs- und Haushaltsregeln]
Die vorgegebene ausgeschilderte Strecke muss ordnungsgemäß bewältigt werden.
Die Rennstrecke und der Bierkasten müssen ohne fremde Hilfe absolviert werden (keine Hilfsmittel, wie Schubkarren, Leiterwagen, Tragegurte, Tragestangen, Pferde, Saufmaschine, Becher, etc.)
Der über die gesamte Wegstrecke mitgeführte Kasten Bier muss leergetrunken und mit eigener Kraft über die Ziellinie getragen werden.
2 (zwei) Stunden nach Startbeginn müssen sämtliche Teams im Ziel sein. Teams, die danach noch auf der Strecke sind, werden nicht gewertet.
Artikel 9 [Verkehrsverwaltung]
Es werden mehrere Checkpoints errichtet. An einem Checkpiont, der genau auf der Hälfte der Strecke ist, muss auch die Hälfte der Biere die Kehle hinuntergeflossen sein. Erst nachdem dies auch vom Streckenpersonal kontrolliert und das Team auf der Liste abgehakt wurde, darf der Checkpoint passiert werden.
Da es ein Teamspiel ist, müssen alle 4 Teilnehmer des Teams, an jedem Checkpoint gemeinsam halten und die Registrierung durchführen.
Artikel 10 [Strafzeiten]
Sämtliche Kronkorken (dafür sind die Brotzeitbeutel am Bierkasten) und Bierflaschen müssen wieder mitgebracht werden. Bei Verlust droht eine Zeitstrafe (pro Flasche 5 Minuten, pro Deckel 1 Minute). Sämtlicher Inhalt in den Bierflaschen muss geleert werden (nicht wegschütten) – austrinken lautet die Devise! Alle Flascheninhalte eines Teams werden im Ziel von unserem Personal zusammengeschüttet (Messbecher). Pro angefangenen 100ml Bierflascheninhalt gibt es eine Zeitstrafe von 1 Minute.
Artikel 11 [Organe der rechtsprechenden Gewalt]
Den Anweisungen des Streckenpersonals (erkennbar an den Warnwesten) muss Folge geleistet werden.
Artikel 12 [Haftung]
Bei eventueller Übelkeit haftet der Veranstalter (Hohlstedter Heimatverein „Allemannia“ e.V.) nicht.
Akzeptanz unserer goldenen Regeln werden einer Teilnahme vorausgesetzt.
Die Teilnahme ist auf eigene Gefahr!
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung!
Änderungen der Regeln bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Zum Zeitpunkt des Bierkastenrennens gelten die Regeln, die zum Bierkastenrennen selbst aushängen.